Ihre Fachanwälte in Stuttgart

Umfassende und Kompetente Betreuung

Im Überblick

Fachgebiete

Arbeitsrecht

IT-Recht

Handels- & Gesellschaftsrecht

Ihr Rechtsanwalt

Markus Schliess

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und IT-Recht

Kurzvita Markus Schliess

  • Studium in Tübingen, Aix-en-Provence und Paris
  • Seit 2006: Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Seit 2009: Fachanwalt für IT-Recht
  • Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht DHBW Stuttgart
  • Lehrbeauftragter für Recht der Informationstechnologie Hochschule Esslingen
  • Data Protection Risk Manager (zertifiziert FOM 2017)
  • Datenschutzbeauftragter (zertifiziert IHK 2017)
  • Webtrainer (Online-Seminare) IHK 2020

Schwerpunkte Markus Schliess

Arbeitsrecht
  • Beratung bei Konzeption und Verhandlung von IT-Betriebsvereinbarungen, hier einige von mir begleitete Beispiele:
    • Einführung und Nutzung von SAP/workday/sharepoint und allen weiteren HRM/ERP-Systemen
    • Nutzung Intranet/Internet/E-Mail/BYOD – bring your own device/MDM – mobile device management
    • Mediennutzung – Bildtelefonie (Skype) – Cybersicherheit
    • Umsetzung DSGVO (Art. 6, 88 DSGVO) – BDSG neu (2018) § 26 BDSG
    • Beratung bei IT-Projekten wie Outsourcing – Cloud-Nutzung – Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)
    • Vertragsgestaltung für Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
    • CMS-Systeme, CRM-Systeme– Rechtskonforme Gestaltung von Webshops, Recruiting-Portalen und aller digitalen Geschäftsmodelle
    • Betrieblicher Datenschutz
  • Sachverständiger für betriebliche IT-Systeme und Künstliche Intelligenz (KI) nach § 80 III BetrVG
  • Themen der Mitbestimmung nach § 87 BetrVG
  • Arbeitsrecht 4.0 – alle rechtliche Fragestellungen zur „Arbeit der Zukunft“
IT-Recht – Recht der Informationstechnologien
  • Beratung und Vertretung von E-Commerce-Anbietern
  • Beratung und Projektmanagement beim Planen und Realisieren von Websites, Webshops, web 2.0-Modellen und webcommunities, social media
  • Konzeption und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen zur Einführung und Nutzung von IT-Systemen
  • Schutz Verwertung und Nutzung von Domains, Marken, Titeln, Unternehmenskennzeichen, webcontent
  • Erstellung Lieferverträge Liefervertrag für IT-Systeme (Hardware und Software)
  • Erstellung Software-Lizenzverträge, Lizenzvertrag zu Knowhow
  • Erstellung Projektverträge und Entwicklungsverträge (Projektvertrag, Entwicklungsvertrag, Vertrag für die SCRUM-Methode und andere agile Entwicklungsmodelle) für IT-Dienstleister, Forschungseinrichtungen, wissenschaftliche Institutionen)
  • Beratung von Anbietern von Open Source Lösungen und deren Kunden
  • Erstellung Kooperationsvertrag für Forschungsaufträge (Entwicklung von Software)
  • Beratung von Unternehmen der Onlinepresse
  • Überprüfung von Verletzungen von Persönlichkeitsrechten bzw. der individuellen Rechtssphäre
  • Überprüfung von Artikeln und Behauptungen bei wikipedia und anderen Online-Informationsangeboten (facebook)
  • Vertretung und Rechtewahrnehmung bei jeder Art von Rechtsverletzungen im Internet
  • Beratung von Entwicklern und Anbietern von Software zu big data, smart home, blockchain, background checks, tracking tools
  • Online Reputation Management für Unternehmen
  • Überprüfung rechtliche Anforderungen an IT-Compliance und Konzepte für IT-Compliance
  • Konzeption und Überprüfung von Werbung und einzelner Werbemaßnahmen im Internet (E-Mailings, Keyword-Advertising, search-engine-optimizing, Adresshandel)
  • Konzeption und Überprüfung von projektierten und startenden Geschäftsmodellen im Bereich der Neuen Medien (special-interest-Portal, user-generated-content-Modelle, affiliate Modelle etc.)
  • IT- und Online-Strafrecht (Datendiebstahl, Datenausspähung (§ 202 a § 202 b § 202 c § 202 d StGB), Schutzrechtsverletzungen, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Breich Cyberkriminalität)
Datenschutzrecht
  • Beratung von Unternehmen und Konzepte für Verantwortliche (Stellen) bei der Umsetzung der Regelungen und Anforderungen des EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
  • Beratung und Unterstützung von betrieblichen Datenschutzbeauftragten bei der Umsetzung der Regelungen und Anforderungen des EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
  • Beratung und Erstellung rechtskonformer Dokumente im Rahmen der Umsetzung der DS-GVO
    • Konzept Datenschutzmanagement (notwendige Unterlagen)
    • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (auch: Muster-Verzeichnisse)
    • Benennung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 DS-GVO
    • Unterrichtungen und Informationen (auch: Muster) für Betroffene
    • Einwilligungen (auch: Muster)
    • Notfallplan
    • Risiko- Analysen
    • Nutzungsrichtlinien
    • Datenschutz-Folgenabschätzung – allgemeine Folgenabschätzung
    • Berechtigungskonzept
    • Löschkonzept
    • Sicherheitskonzept (TOM – technisch-organisatorische Maßnahmen)
    • Datenschutzerklärung Datenschutzhinweise Datenverwendungserklärung für Websites und Webshops
    • Dokumente für internationalen Datentransfer in EU und Drittland (EU-Standardvertragsklauseln (EU-SVK) und EU-US Privacy Shield) und Erstellung und Implementierung von Binding Corporate Rules (BCR)
    • Kollektivvereinbarungen nch Art. 9 Absatz 2 b) DS-GVO DSGVO (Betriebsvereinbarungen – Dienstvereinbarungen)
    • Kollektivvereinbarungen nach Art. 88 DS-GVO DSGVO (Betriebsvereinbarungen – Dienstvereinbarungen)
  • Beratung und Schulung zum betrieblichen Datenschutz und technischer Datensicherheit, Schutz von Betriebsgeheimnissen
  • Ansprechpartner und Berater für sowie Schulung von betrieblichen Datenschutzbeauftragten
  • Inhouse-Schulungen zum Datenschutz nach DS-GVO für Geschäftsführer, Datenschutzbeauftragte und Mitarbeiter
  • IT- und Online-Strafrecht (Datendiebstahl, Datenausspähung (§ 202 a § 202 b § 202 c § 202 d StGB), Schutzrechtsverletzungen, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Breich Cyberkriminalität)
  • Beratung von Unternehmen und Behörden in Fällen von Datenverlust (data breach notification nach Art. Artikel 33 DS-GVO, § 42 a BDSG (alt)), Datenspionage, Datenkompromittierung, Hackerattacken und cybercrime
  • Beratung und Vertretung von Unternehmen in Verfahren bei den Datenschutzbehörden (Straftaten nach § 42 BDSG neu und Ordnungswidrigkeiten nach § 43 BDSG neu) und allen IT-bezogenen Vorfällen, Ermittlungsverfahren und Strafverfahren
Vorträge, Seminare und Schulungen zu den oben angeführten Themen nach Bedarf

Sie benötigen Hilfe bei einer Rechtsangelegenheit?

Ihre Rechtsanwältin

Dr. Maria José Dreyer

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht

Kurzvita Dr. Maria José Dreyer

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelmsuniversität in Münster
  • Promotion rechtsvergleichend im Arbeitsrecht an der Westfälischen Wilhelmsuniversität in Münster
  • Referendariat am Landgericht Münster
  • Rechtsberaterin in einer Wirtschafts-, Finanz- und Unternehmensberatung
  • Managerin mit Personalverantwortung in einem Versicherungsunternehmen
  • 2006-2012: Rechtsanwältin in einer Wirtschaftskanzlei in der Schweiz
  • seit 2013: Rechtsanwältin an den Standorten Stuttgart und Göppingen
  • Erfolgreiche Absolvierung Fachanwaltslehrgang Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwälting für Arbeitsrecht

Schwerpunkte Dr. Maria José Dreyer

Beratung und Vertretung von Unternehmen, Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte im Arbeitsrecht
Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern im Arbeitsrecht
Beratung und Vertretung im Handels- & Gesellschaftsrecht
  • insbesondere Unternehmenskauf
  • Unternehmensnachfolge
  • Unternehmensumwandlung
  • Unternehmensgründungen
  • Gesellschafterstreit
Vertragsrecht


Primäre Zielsetzung ist der Erfolg und die Zufriedenheit meiner Mandanten. Um diese primäre Zielsetzung zu verwirklichen, versetze ich mich in die Lage meiner Mandanten, baue eine enge innere Verbindung zu meinen Mandanten auf und setze mich mit unermüdlichem Engagement für meine Mandanten ein. Exzellentes juristisches Knowhow und das Praktizieren dieses Knowhows sind für mich selbstverständlich. Als Rechtsanwältin, die mehrere Jahre im Unternehmen operativ tätig war, kenne ich nicht nur die Theorie, sondern auch die Praxis. Mein Arbeitsstil ist effizient, lösungsorientiert und pragmatisch. In dringenden Fällen bin ich auch außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende erreichbar.

Hier erreichen Sie uns

Kontakt

Markus Schliess

0171-7201231

anwalt@schliess.de

Dr. Maria José Dreyer

0171-6020045

anwalt@bauer-rae.de

Adresse

Hauptmannsreute 80, 70193 Stuttgart

Eine Übersicht

Mögliche Kosten

Basis der anwaltlichen Honorierung ist grundsätzlich das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), dessen Ansätze insbesondere für das gerichtliche Verfahren gelten. Hiernach ist in Zivilsachen regelmäßig der Gegenstandswert maßgebend für die Gebührensätze.

Wir erläutern Ihnen, was auf Sie zukommt.

In anderen Fällen, insbesondere bei außergerichtlicher Beratung oder bei ständiger Vertretung sind je nach den Umständen individuelle Honorarvereinbarungen möglich. Dann sind vor allem Bedeutung, Umfang und Schwierigkeit der Rechtsangelegenheit sowie unser Haftungsrisiko maßgeblich. Zu berücksichtigen sind aber auch die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Auftraggebers und dessen persönliche Situation.

Pauschal- und Zeithonorare können in diesen Fällen eine stets transparente Kostenübersicht gewährleisten.